Silvia Söllner

Heilpraktikerin für Psychotherapie

Kontraindikationen

Für wen ist Hypnose nicht geeignet?

 

Absolute Kontraindikationen gibt es in der Hypnose nicht.
 
Ich lehne jedoch die Behandlung nachfolgender Klienten ab:
– Personen, die aktuell Alkohol oder Drogen konsumiert haben. Für Menschen nach einer Entwöhnung stehe ich selbstverständlich unterstützend zur Verfügung.
– Patientin mit psychiatrischer Diagnose (z. B. akute Psychose, Schizophrenie).
– bei ungeklärtem medizinischen Befund. Wenn Sie den Wunsch nach einer Hypnose verspüren, dann lassen Sie bitte erst von ärztlicher Seite alles abklären (z. B. Schilddrüse)
 
 
Und es gibt Menschen, bei denen mit Hypnose nicht der gewünschte Effekt herbeigeführt werden kann. Dazu gehören
– Menschen mit einer geistigen Behinderung sowie
– Menschen mit schwerer kognitiver Beeinträchtigung, z. B. demente Personen, starke Intelligenzminderung
 
 
Eine Möglichkeit wäre, sich gegen eine eingeleitete Hypnose zu wehren, indem man einfach die gegebenen Suggestionen nicht annimmt. Aber wozu dann überhaupt eine Hypnosetherapeutin aufsuchen? Das wäre dasselbe, als wenn man ins Kino mit einer Augenbinde und Ohrstöpseln gehen würde. Nur wer wirklich etwas verändern will, kann dies gemeinsam mit der Hypnosetherapeutin erreichen. Je besser der Klient mit ihr zusammenarbeitet, desto besser werden die Resultate!