Honorar
SIE stehen bei mir im Fokus und erhalten einen individuellen Termin. Das bedeutet für Sie: keine Wartezeiten. Und die Hypnoseerstsitzung dauert so lange, wie sie dauert, in der Regel zwischen 2 und 4 Stunden, Folgesitzungen so zwischen 1 und 2 Stunden.
Mein Honorar für die Erstsitzung ist ein Sitzungspreis, d. h. egal, wie lange der Termin dauert: Der Preis bleibt wie vereinbart. Das hat den Vorteil, dass wir uns voll und ganz auf Inhalte konzentrieren können und keiner den Hintergedanken haben muss, es würde nur so viel geredet, um die Kosten in die Höhe zu treiben.
Ab dem zweiten Termin rechne ich dann auf Stundenbasis ab. Dies trifft auch zu, wenn Sie erneut wegen eines anderen Themas zu mir in Behandlung kommen.
Hypnose Erstsitzung (Erwachsene) 297 € (Dauer 2 – 4 Stunden)
Die Hypnose-Erstsitzung beinhaltet:
Vorgespräch
ausführliche Anamneseerhebung
Zielfestsetzung
Aufklärung über Hypnose
Hypnosesitzung (analytisch, symptomatisch etc.)
Nachgespräch
Hypnose Folgesitzung 99 € pro Stunde
Vorgespräch
Sollten Sie nur ein Hypnose-Vorgespräch wünschen (Dauer ca. 1 Stunde), berechne ich dieses mit 90 €. Dieser Betrag wird beim Buchen einer Hypnose-Erstsitzung voll angerechnet.
Gesprächspsychotherapie 90 € (50 Minuten)
MindTV für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene:
5 – 6 Jahre 150 € (1 – 1.5 Stunden)
7 – 13 Jahre 200 € (1 – 2.5 Stunden)
14 – 17 Jahre 250 € (1.5 – 3 Stunden)
ab 18 Jahre 297 € (2 – 3.5 Stunden)
Folgesitzung 99 € /Stunde
RIT®-Kids – Reflexintegration
90 € /Sitzung (Dauer 45 – 60 Min.)
Der Rechnungsbetrag ist jeweils am Ende der Sitzung in bar fällig. Kartenzahlung mit EC-Karte ist nach Absprache möglich, ich akzeptiere jedoch keine Kreditkarten.
Mein Honorar ist unabhängig vom Erstattungsbetrag, den Sie ggf. von Ihrer Kasse erhalten.
Wird die Sitzung nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, berechne ich Ihnen 50% des Honorars, da es in der Kürze der Zeit nicht möglich ist, den Termin erneut zu vergeben.
Wird die Behandlung von der Krankenkasse übernommen?
Heilpraktikerleistungen sind im Regelfall keine Kassenleistungen.
Private Krankenkassen oder private Zusatzkrankenkassen übernehmen in vielen Fällen die Leistungen des Heilpraktikers. Fragen Sie aber auch in diesem Fall vorher unbedingt bei Ihrer Krankenkasse nach. Hier nochmals der Hinweis: Mein Honorar ist unabhängig vom Erstattungsbetrag Ihrer Kasse.
Vorteile der Selbstzahler:
- Bei Selbstzahlern erfährt die Krankenkasse weder die Tatsache, dass Sie eine Therapie in Anspruch nehmen, noch eine Diagnose. Dies kann ein wichtiges Kriterium beim Abschluss von privaten Zusatzkassen sein!
- Selbstzahler bestimmen alleine, welches Verfahren bei ihnen zum Einsatz kommt
- Therapiekosten, die von den Kassen nicht übernommen werden, können in der Regel steuerlich als „außergewöhnliche Belastungen“ abgesetzt werden, sofern sie einen bestimmten Betrag überschreitenab 18 Jahre